Der Sozialdienst der Bundeswehr
vertraulich – qualifiziert – individuell - neutral
Was ist der Sozialdienst der Bundeswehr?

Der Sozialdienst der Bundeswehr wurde als Ausdruck der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und Arbeitgebers Bundeswehr eingerichtet. Er bietet den Angehörigen der Bundeswehr und ihren Familien Beratung und Betreuung in allen sozialen Angelegenheiten. Seine Leistungen stehen jedoch auch Versorgungsempfängern, Rentnern sowie Hinterbliebenen zur Verfügung.
Das Angebot des Sozialdienstes ist eine für diese Zielgruppe professionelle und kostenlose Dienstleistung der Wehrverwaltung. Der Sozialdienst ist flächendeckend im gesamten Bundesgebiet bei den Bundeswehr-Dienstleistungszentren eingerichtet. Zudem verfügen die Bundesoberbehören (Bundesamt für Wehrverwaltung sowie Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung) für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich ebenfalls über einen Sozialdienst.
Die Aufgaben des Sozialdienstes sind unterteilt in die Bereiche Sozialarbeit und Sozialberatung.
Was leistet die Sozialarbeit in der Bundeswehr?
Die Sozialarbeit wird von diplomierten/graduierten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern beziehungsweise Sozialpädagogen geleistet. Ihr Schwerpunkt liegt auf den persönlichen Angelegenheiten des Einzelnen.
So werden die Sozialarbeiter der Bundeswehr tätig bei:
- Problemen im dienstlichen Alltag (Versetzung, Konflikten am Arbeitsplatz),
- persönlichen, psychosozialen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten,
- Konflikten im privaten Bereich (Ehe, Kindererziehung u.a.),
- Krankheiten (auch Suchterkrankungen),
- der Vor- und Nachbereitung sowie der Begleitung besonderer Auslandseinsätze der Bundeswehr.
Die Sozialarbeiter der Bundeswehr unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht nach Paragraph 203 Strafgesetzbuch!
Welche Hilfe gewährt die Sozialberatung in der Bundeswehr?
Die Sozialberatung wird von Beamtinnen und Beamten des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes der Bundeswehr durchgeführt. Sie beraten schwerpunktmäßig in materiell-rechtlichen Angelegenheiten.
Die Sozialberater werden tätig in Fragen:
- des Sozial-, Sozialversicherungs- und Versorgungsrechts (Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung u.a.),
- des Arbeitsplatzschutzgesetzes sowie der Unterhaltssicherung für Wehrpflichtige,
- der Versorgung infolge einer Dienstunfähigkeit,
- der Einsatzversorgung oder der Versorgung bei Wehrdienstbeschädigung,
- der Regelung von Ansprüchen bei Todesfällen.
Wie erfüllt der Sozialdienst seine Aufgaben?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialdienstes bieten
- vertrauliche Einzelgespräche,
- Familien- und Gruppengespräche,
- Hausbesuche.
- halten sie Vorträge im Rahmen von Unterrichten (u.a. Rekrutenunterricht, Einsatzvorbereitung) und Veranstaltungen,
- arbeiten sie mit Dienststellen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Bundeswehr sowie mit Einrichtungen und Netzwerken zusammen,
- beraten sie Vorgesetzte und
- geben sie fachliche Stellungnahmen ab.
Wann wird der Sozialdienst tätig?
Der Sozialdienst wird aktiv bei
- Kontaktaufnahme durch Bundeswehrangehörige und deren Familien,
- Anregungen der personalbearbeitenden Dienststellen, von Vorgesetzten, Ärzten und Psychologen der Bundeswehr, Militärgeistlichen, Personalvertretungen, Vertrauenspersonen der Soldaten und der schwerbehinderten Menschen,
- Amtshilfeersuchen anderer Träger sozialer Hilfen.
Er wird ferner eigeninitiativ sowie bei sonstigen Hinweisen, die ein Handeln des Sozialdienstes erfordern, tätig.
Wie erreicht man den Sozialdienst der Bundeswehr?
Im Sozialdienstverzeichnis findet man den örtlich zuständigen Sozialdienst. Dieser ist persönlich, telefonisch, per Mail und per Fax zu erreichen.
