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Rechtsangelegenheiten

vier Mitarbeiter der Territorialen Wehrverwaltung im Gespräch mit einem Juristen

In der Territorialen Wehrverwaltung werden Rechtsangelegenheiten der unterschiedlichsten Gebiete bearbeitet. In der Abteilung WV, im Bundesamt für Wehrverwaltung und den Wehrbereichsverwaltungen sind Rechtsreferate bzw. –dezernate eingerichtet. Deren Aufgaben sind vielfältig und umfassen unter anderem die Abwicklung von Ersatzansprüchen, die Bearbeitung von Schadensfällen mit Auslandsbezug, arbeits- und wehrpflichtrechtliche Angelegenheiten sowie nationale bzw. internationale Vertragsangelegenheiten.

Juristinnen und Juristen mit qualifiziertem zweiten Staatsexamen haben in der Wehrverwaltung gute berufliche Möglichkeiten in vielfältigen und interessanten Betätigungsfeldern. Mehr Informationen zu diesem Thema finden sie im nebenstehenden Link. Zur Bearbeitung wehrdisziplinarischer Angelegenheiten sowie der rechtlichen Beratung der Truppe hat die Bundeswehr einen eigenen Rechtsbereich, die Rechtspflege, eingerichtet.

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Stand vom: 20.08.2007 | Autor:

http://www.terrwv.bundeswehr.de/portal/a/terrwv/aufgaben/rechtsange