Bezüge

In der Bundeswehr sind tausende Berufs- und Zeitsoldaten beschäftigt. Hinzu kommen Beamte sowie Arbeitnehmer und Versorgungsempfänger. Sie alle haben Anspruch auf Bezüge und Gehälter, die so genannten Gebührnisse. Hierunter versteht man die Besoldung der Soldaten und Beamten, die Gehälter der Arbeitnehmer und die Pensionen der Versorgungsempfänger. Dazu kommt das Kindergeld; die Bundeswehr ist als öffentlicher Arbeitgeber Familienkasse für alle Bundeswehrangehörigen.
Die Bearbeitung und Auszahlung der Bezüge und Gehälter sowie des Kindergeldes ist Aufgabe der Wehrbereichsverwaltungen. Sie sorgen mit Hilfe elektronischer Berechnungs- und Zahlungsverfahren dafür, dass die Zahlung der Bezüge pünktlich und in korrekter Höhe erfolgt. Das Bundesamt für Wehrverwaltung überprüft und aktualisiert die elektronischen Berechnungs- und Zahlungsverfahren. Neben diesen laufenden Bezügen stehen den Bundeswehrangehörigen weitere, anlassbezogene Leistungen zu. Dazu zählen Beihilfen in Krankheitsfällen, Reise- und Umzugskosten, Trennungsgeld u.a.. Weitere Informationen zu diesen Leistungen finden sie unter „Soziale Leistungen“.
