Personal- und Sozialangelegenheiten
Die Territoriale Wehrverwaltung ist für die Personalbearbeitung des Zivilpersonals der Bundeswehr zuständig. Die Bundeswehr beschäftigt Zivilpersonal im In- und Ausland (Bundeswehrstandorte im gesamten Bundesgebiet, Auslandsdienststellen und Einsatzgebiete). Im Ausland wird dabei auch auf einheimische Arbeitskräfte zurückgegriffen.
Neben der Personalplanung und –entwicklung zählen weitere Aufgabenbereiche zur Personalbearbeitung. Dazu gehören u.a.:
- Wohnungsfürsorge (Unterstützung der Bundswehrangehörigen bei der Wohnungssuche am neuen Dienstort)
- Gewährung von Krankenbeihilfen ( Beihilfen werden als ergänzende Hilfe zu den Kosten gewährt, die der / dem Beihilfeberechtigten und seinen berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen im Krankheitsfalle entstanden sind)
- Festsetzung und Auszahlung von Reisekosten / Trennungsgeld (Erstattung der Auslagen für Dienstreisen u.ä.)
- Festsetzung und Auszahlung von Umzugskosten ( Erstattung der Auslagen für dienstlich veranlasste Umzüge)
- Zahlung der Bezüge und Gehälter der Beamten, Arbeitnehmer und Versorgungsempfänger
- Abrechnung der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung (Soldaten haben während Ihrer Dienstzeit Anspruch auf freie Heilfürsorge, das heißt sie werden im Krankheitsfall unentgeltlich von Truppenärzten behandelt, bzw. von diesen an Einrichtungen außerhalb der Bundeswehr überwiesen.)
Anhand des Teilbereichs der Umzugskosten wird der enorme Umfang dieser Aufgaben deutlich: Jährlich werden rund 40 Millionen EURO an Umzugskostenvergütungen ausbezahlt. In dieser Summe sind circa 4000 Auslandsumzüge von Soldaten, Beamten und Arbeitnehmern der Bundeswehr in alle Erdteile enthalten. Diese werden zentral vom Bundesamt für Wehrverwaltung in Bonn bearbeitet. Als Besonderheit der Bundeswehr besteht für alle Soldaten ein gesetzlich verankerter Anspruch auf Fürsorge des Dienstherrn. Zwei Institutionen die aus diesem Fürsorgeanspruch hervorgegangen sind, seien an dieser Stelle genannt:

