Label Bundeswehr

Sie sind hier: Startseite > Aufgaben > Wehrersatzwesen > Wehrdienst 

Der Wehrdienst

Derzeit beträgt die Dauer des gesetzlichen Grundwehrdienstes neun Monate. Dieser Dienst kann zusammenhängend oder - soweit das möglich ist - mit Unterbrechungen geleistet werden.

Ob und in welchem Umfang Wehrdienst geleistet wird, hängt vom Ergebnis der Musterung sowie der Eignungsuntersuchung und –feststellung ab. Bei entsprechender Qualifikation können Wehrpflichtige ihren Grundwehrdienst freiwillig bis zu einer Gesamtdauer von 23 Monaten verlängern. Eine freiwillige Verlängerung des Grundwehrdienstes ist nur möglich, wenn sich der Wehrpflichtige bereit erklärt, sich an Auslandseinsätzen der Bundeswehr zu beteiligen. Natürlich können Wehrpflichtige sich auch als Zeitsoldat bewerben, um beispielsweise Unteroffizier oder Offizier zu werden.

nach oben

Die wichtigsten Punkte

Ein Paar weibliche Hände auf einer Tastatur tippend

Erfassung

Wehrpflichtgesetz: Wer wird erfasst und warum?


Ärztin untersucht Rachenraum eines Wehrpflichtigen, daneben notiert Schwester Werte

Musterung

Alles rund um die Musterung im Kreiswehrersatzamt: Von der Personalaufnahme bis zur Fahrtkostenerstattung.


Einkleidung eines neuen Wehrpflichtigen

Einberufung zum Grundwehrdienst

Fragen rund um den Grundwehrdienst: Von der Einplanung bis zur Einberufung.


Wehrdienstberater berät Jugendlichen

Was bedeutet "länger dienen"?

Länger dienen rechnet sich: Vom Freiwillig zusätzlich Wehrdienstleistenden über den Soldaten auf Zeit bis hin zum Berufssoldaten.


Mitarbeiter beim Telefonieren an seinem Arbeitsplatz

Wehrüberwachung

Was ist die Wehrüberwachung und was bedeutet das für den Wehrpflichtigen?


Lehrlinge an einem Experimentierpult

Wehrdienstausnahmen

Häufig gestellte Fragen: Was sind Einberufungshindernisse? Wann kann eine Befreiung bzw. Zurückstellung vom Wehrdienst ausgesprochen werden?



Stand vom: 08.03.2010 | Autor: BAWV WR 4

http://www.terrwv.bundeswehr.de/portal/a/terrwv/aufgaben/wehrersatz/wehrdienst