Der Wehrdienst
Derzeit beträgt die Dauer des gesetzlichen Grundwehrdienstes neun Monate. Dieser Dienst kann zusammenhängend oder - soweit das möglich ist - mit Unterbrechungen geleistet werden.
Ob und in welchem Umfang Wehrdienst geleistet wird, hängt vom Ergebnis der Musterung sowie der Eignungsuntersuchung und –feststellung ab. Bei entsprechender Qualifikation können Wehrpflichtige ihren Grundwehrdienst freiwillig bis zu einer Gesamtdauer von 23 Monaten verlängern. Eine freiwillige Verlängerung des Grundwehrdienstes ist nur möglich, wenn sich der Wehrpflichtige bereit erklärt, sich an Auslandseinsätzen der Bundeswehr zu beteiligen. Natürlich können Wehrpflichtige sich auch als Zeitsoldat bewerben, um beispielsweise Unteroffizier oder Offizier zu werden.





