Bekleidung
Alle Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr haben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften einen Anspruch auf Bereitstellung von Bekleidung.
Art und Umfang der zustehenden Bekleidung und persönlichen Ausrüstung sowie etwaiger Sonderbekleidung ist in sogenannten Ausstattungssolls festgelegt.
Darüber hinaus ist der Dienstherr verpflichtet, den zivilen Mitarbeitern die für die Ausübung ihrer Tätigkeiten notwendige Dienst- und Schutzkleidung bereitzustellen.
Seit dem Jahr 2002 wird das operative Geschäft (Einkleidung, Auskleidung, Wäschereidienstleistungen, Instandsetzung und Bedarfsplanung) durch einen privaten Kooperationspartner, die LH Bundeswehr-Bekleidungsgesellschaft (LHBw) wahrgenommen.
Die der Wehrverwaltung weiterhin obliegenden Aufgaben nimmt im Bundesamt für Wehrverwaltung das Referat RD 8 wahr.
Im Einzelnen sind dies die Pflege und Aktualisierung des umfangreichen Vertragswerkes mit der LHBw, die daraus resultierende Leistungsabrechnung und das Controlling, die Festlegung des Ausstattungsumfanges der Bundeswehrangehörigen sowie die Unterstützung bei der Neu- und Weiterentwicklung von Bekleidung.

