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Aus- und Fortbildung

Die Bundeswehrverwaltung verfügt über eine Reihe von Bildungseinrichtungen, deren Aufgabe es ist, die Aus- und Fortbildung der eigenen Verwaltungsmitarbeiter, aber auch die von Soldatinnen und Soldaten zu übernehmen. Während an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung - Fachbereich Bundeswehrverwaltung und den Bundeswehrverwaltungsschulen der eigene Beamtennachwuchs ausgebildet wird, bieten die Bundeswehrfachschulen ein umfangreiches Aus- und Fortbildungsangebot für Soldatinnen und Soldaten an. Eine gewisse Sonderstellung im Bildungskonzept der Bundeswehrverwaltung nehmen die Bundesakademie für Wehrverwaltung und Wehrtechnik in Mannheim und das Bundessprachenamt in Hürth/Rheinland ein.

Die Aufgabenverteilung und Lehraufträge der einzelnen Bildungseinrichtungen stellen sich wie folgt dar:

Bundessprachenamt

Das Bundessprachenamt in Hürth mit seiner Außenstelle in Naumburg/Saale ist die zentrale Ausbildungsstätte des Bundes für Sprachen. Hier wird Sprachunterricht für das Personal aller Bundesressorts mit Ausnahme des Auswärtigen Amtes erteilt. Des weiteren werden ausländische Soldaten im Rahmen der Ausbildungs- und Ausrüstungshilfe in deutscher Sprache ausgebildet. Darüber hinaus obliegt dem Bundessprachenamt die Übersetzung deutscher und fremdsprachiger Fachtexte und das Dolmetschen sowie die Erfassung, Bearbeitung und DV-gestützte Bereitstellung fachsprachlicher Terminologie.

Kernaufgaben des Bundessprachenamtes sind Sprachausbildung und Übersetzung, zum Beispiel für Angehörige der Streitkräfte sowie Bedienstete des Bundes und der Länder. An den Ausbildungseinrichtungen werden ständig Sprachlehrgänge durchgeführt. 12 Sprachen werden regelmäßig unterrichtet; 30 weitere bei Bedarf.

Das Bundessprachenamt beschäftigt derzeit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Fremdsprachenausbildung von Angehörigen der Streitkräfte und der Wehrverwaltung dient auch der Vorbereitung auf Auslandseinsätze, beispielsweise im Rahmen von internationalen Friedenseinsätzen.


Bundesakademie für Wehrverwaltung und Wehrtechnik

Die Bundesakademie für Wehrverwaltung und Wehrtechnik in Mannheim mit einer Außenstelle in Berlin-Grünau ist das zentrale Bildungsinstitut der Bundeswehrverwaltung für die Fortbildung der Beamten und Angestellten in höheren Verantwortungsbereichen sowie für die Laufbahnausbildung der Beamten des höheren und gehobenen technischen Dienstes. Außerdem führt die Akademie wissenschaftliche Forschung durch. Sie gliedert sich in die Lehrabteilungen Wehrverwaltung und Wehrtechnik.

Die Lehrabteilung Wehrverwaltung bildet schwerpunktmäßig fort auf den Gebieten der Rechts- und Verwaltungsgrundlagen, der Führungslehre, Wirtschaft, Management und Kommunikation. Ein angegliederter militärischer Lehrstab informiert über die Militär- und Bündnispolitik, die Streitkräfte sowie über Bundeswehrplanung und Logistik. Die Lehrabteilung Wehrtechnik führt Aus- und Fortbildung auf den Gebieten der Waffensysteme Land/Luft/See, der allgemeinen Bewaffnung, Querschnittstechnik, Umweltschutz, Informationstechnik und über andere Bereiche der Rüstung und Ausrüstung durch.

Die Akademie fasst als einzige Stelle im Verteidigungsressort unterhalb des Ministeriums dessen Organisationsbereiche Verwaltung, Wirtschaft, Rüstung und Streitkräfte zusammen.

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Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung - Fachbereich Bundeswehrverwaltung

Der Fachbereich Bundeswehrverwaltung ist Teil der ressortübergreifenden Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, deren Zentralbereich sich in Brühl/Rheinland befindet. Der Fachbereich Bundeswehrverwaltung ist ein dem Bundesministerium der Verteidigung unmittelbar nachgeordnetes Lehrinstitut mit Sitz in Mannheim.

Der Fachbereich bildet seit 1979 in einem dreijährigen Studium Diplom-Verwaltungswirte/-wirtinnen als Nachwuchsbeamte/-beamtinnen für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehr aus. Die Studierenden sind Studentinnen/Studenten und zugleich Beamtinnen/Beamte auf Widerruf („Regierungsinspektoranwärter/-innen“). Einstellungsvoraussetzung ist in der Regel die allgemeine Hochschulreife. Das Studium ist als Intervallstudium organisiert. Fachtheoretische und fachpraktische Studienzeiten von jeweils 18-monatiger Dauer wechseln sich ab.

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Bundeswehrverwaltungsschulen

An den Bundeswehrverwaltungsschulen wird der Nachwuchs an jungen Beamtinnen und Beamten für den mittleren Dienst sowie vergleichbare Angestellte aus- und fortgebildet. Die Ausbildung der Nachwuchsbeamtinnen und –beamten im nichttechnischen Dienst findet bundesweit an einer der Bundeswehrverwaltungsschulen statt. Praktische Ausbildungszeiten in Dienststellen der Bundeswehr ergänzen diese Schulausbildung.

Eine Besonderheit stellt die Bundeswehrverwaltungsschule I in Mannheim dar. Sie führt im Rahmen ihres Ausbildungsauftrages verschiedene technische Lehrgänge durch. Lehrgangsteilnehmer sind Beamtinnen und Beamte des mittleren technischen Dienstes sowie die Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung der Bundeswehr.

Die Bundeswehrverwaltungsschule I (Technik) bietet neben vielen anderen Fächern beispielsweise Lehrgänge zu Themen wie CNC-Technik (Computergesteuerte Werkzeugmaschinen), Hydraulik und Elektrohydraulik, Pneumatik und Elektropneumatik, SPS (Speicherprogrammierbare Steuerungen), Grundlagen der Steuerungs- und Regelungstechnik sowie Analog- und Digitaltechnik. Eine Reihe weiterer ziviler und militärtechnischer Themen runden das Lehrgangsangebot ab. Im Bereich der Fortbildung werden Lehrgänge für den mittleren und einfachen technischen Dienst sowie vergleichbare Arbeitnehmer angeboten.

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Bundeswehrfachschulen

Die Bundeswehrfachschulen bieten länger dienenden Soldatinnen und Soldaten auf Zeit im Rahmen ihres gesetzlichen Anspruchs auf allgemeinberuflichen Unterricht neben Vorbereitungs- und Auffrischungslehrgängen alle wesentlichen Abschlüsse des Zweiten Bildungswegs an. An einigen Schulen kann eine Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher absolviert werden. Die Ausbildung an den Bundeswehrfachschulen kann - gestaffelt nach Verpflichtungszeit - bereits bis zu zwei Jahre vor dem Ende der Dienstzeit begonnen werden.

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Stand vom: 24.04.2009 | Autor:

http://www.terrwv.bundeswehr.de/portal/a/terrwv/karriere/ausundf