Die Territoriale Wehrverwaltung
Nach Artikel 87 b des Grundgesetzes gibt es neben den Streitkräften eine davon unabhängige Bundeswehrverwaltung. Sie teilt sich in die Territoriale Wehrverwaltung und die Rüstungsverwaltung sowie Bereiche mit besonderen streitkräftebezogenen Aufgaben.
Erfahren Sie mehr zu Aufbau und Struktur des zivilen Bereiches in der Bundeswehr. Welche Ämter und Institute gehören zur Territorialen Wehrverwaltung? Wer ist für die Aus- und Fortbildung zuständig? In welchen Ländern sind zivile Auslandsdienststellen vertreten? Dies und mehr wird hier beantwortet.