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Bundeswehrfachschulen

Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr haben nach dem zweiten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes Anspruch auf Berufsförderung und Dienstzeitversorgung. Dieser Anspruch umfasst unter anderem den Besuch von Lehrgängen an einer Bundeswehrfachschule. Schulische Maßnahmen sind generell an einer Bundeswehrfachschule zu durchlaufen.

Gemäß Paragraf 5 (4) Soldatenversorgungsgesetz beträgt die Dauer der Förderung am Ende und nach der Wehrdienstzeit insgesamt:

Anspruch auf Förderung schulischer und beruflicher Bildung
Anspruch auf Freistellung vom militärischen DienstGesamtförderungsdauer
SaZ 2 < 4--
SaZ 4 < 6-7 Monate
SaZ 6 < 83 Monate15 Monate
SaZ ohne Studium 8 < 1215 Monate36 Monate
SaZ mit Studium 8 < 12-12 Monate
SaZ ohne Studium 12 +24 Monate60 Monate
SaZ mit Studium 12 +-24 Monate
BO 41 ohne Studium-36 Monate
BO 41 mit Studium-24 Monate

Wenn Sie im Rahmen Ihrer militärischen Ausbildung zivilberuflich anerkannte Abschlüsse erworben haben, kann sich Ihr Gesamtanspruch auf schulische und berufliche Bildung bei einigen Ausbildungen teilweise vermindern.

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Anmeldung

Die Anmeldung an einer Bundeswehrfachschule erfolgt mit Hilfe des Fachschulbogens nach vorheriger Beratung durch den BFD. Spätestens zehn Monate vor dem frühestmöglichen Beginn einer schulischen Maßnahme wird Ihnen vom BFD ein Fachschulbogen übersandt. Dieser wird ebenfalls in der Formulardatenbank der Bundeswehr unter Buchstabe B, Stichwort „Berufsförderung“, bereitgestellt.

Die Einplanung der Teilnehmer in die Lehrgänge der Bundeswehrfachschulen obliegt dem schulfachlichen Referat WR 6 beim Bundesamt für Wehrverwaltung. Die mit der Einplanung befassten Mitarbeiter sind bestrebt, die sich aus den Fachschulbögen ergebenen individuellen Wünsche zu erfüllen.

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Ansprechpartner

Für den Nord-West-Bereich, Schulen in Hamburg, Hannover, Köln, Kassel und Koblenz:

Eberhard Bock
Telefon: +49 (0)228 947-2175
E-Mail:

Petra Hesse
Telefon: +49 (0)228 947-2167
E-Mail:

Für den Süd-Ost-Bereich, Schulen in Berlin, Karlsruhe, München, Naumburg, Würzburg:

Jörg Urbanik
Telefon: +49 (0)228 947-2176
E-Mail:

Antje Weis
Telefon: +49 (0)228 947-2142
E-Mail:

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Anschrift

Postanschrift:

Bundesamt für Wehrverwaltung
Referat WR 6
Postfach 2963
53019 Bonn

Besucheranschrift:

Bundesamt für Wehrverwaltung
Referat WR 6
Ermekeilstraße 27
53113 Bonn

Kontakt:

Telefon: +49 (0)228 947-2184
Telefax: +49 (0)228 947-2177
E-Mail:

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Allgemeines

Bundeswehrfachschulen sind bundeseigene Bildungseinrichtungen des zweiten Bildungsweges. Soldaten auf Zeit, die sich für mindestens vier Jahre zu einem Dienst in der Bundeswehr verpflichtet haben, sowie BO 41 haben einen Anspruch auf Förderung ihrer schulischen und beruflichen Bildung am Ende und nach der Wehrdienstzeit. Der Anspruch auf schulische Bildung wird durch entsprechende Bildungsmaßnahmen an den Bundeswehrfachschulen verwirklicht. Der Unterricht wird von fachlich qualifizierten zivilen Lehrkräften mit Erfahrungen in der Erwachsenenbildung erteilt.

In relativ kurzer Zeit können so Bildungsabschlüsse wie Mittlere Reife, Fachschulreife und Fachhochschulreife, die bundesweit anerkannt sind, erworben werden. Auch berufsbildende Lehrgänge wie zum Beispiel „Staatlich anerkannter Erzieher“ gehören zum Bildungsangebot. Auffrischungslehrgänge regenerieren das vorhandene Wissen, schließen Wissenslücken und bereiten auf den Besuch eines Bildungslehrgangs oder eine Aufnahme- oder Einstellungsprüfung vor.

Soldaten auf Zeit mit einer Verpflichtungszeit von sechs Jahren und mehr können die Bundeswehrfachschule bereits vor Ende ihrer Dienstzeit unter Freistellung vom militärischen Dienst besuchen. Der Umfang dieses Rechtsanspruchs ist jedoch unterschiedlich und richtet sich nach der individuellen Verpflichtungszeit.

Das Besuchen einer Bundeswehrfachschule im Rahmen der Berufsförderung, die im Soldatenversorgungsgesetz verankert ist, setzt eine vorherige Beratung durch den Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr zwingend voraus. Wenden Sie sich bitte unbedingt an den Förderungsberater Ihres Standortes.

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Geschichte und Gegenwart

  • Bereits in der Reichswehr, die auf Grund des Versailler Friedensvertrages ausschließlich aus längerdienenden Zeitsoldaten bestand, bildet sich ein System von sogenannten Heeresfachschulen heraus mit der Aufgabe, dieser Klientel eine Wiedereingliederung in das zivile Berufsleben zu ermöglichen.
  • Die Berufsförderung in der Bundeswehr setzt diese Tradition fort. 1957 beschließt der Bundestag das sogenannte Soldatenversorgungsgesetz (SVG), das die gesetzliche Grundlage für die Bundeswehrfachschulen bildet.
  • Im November diesen Jahres wird in der Bundeswehrfachschule Koblenz, als erster in der Bundesrepublik Deutschland, der Unterricht aufgenommen, zunächst als dienstzeitbegleitende Maßnahme. 1964 wird diese Art des Unterrichts durch einen dienstzeitbeendenden ersetzt.
  • Die bundesweite Anerkennung der Bildungsabschlüsse wird durch Vereinbarungen mit der Kultusministerkonferenz abgesichert.
  • Die Zahl der Bundeswehrfachschulen wird durch Ministerentscheid des Jahres 2001 auf zehn reduziert, das Lehrgangsangebot auf die Kernaufgaben beschränkt. Im Zuge dieser Maßnahmen wird die Schulaufsicht über die Bundeswehrfachschulen dem Bundesamt für Wehrverwaltung (Referat WR 6) übertragen.

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Stand vom: 24.08.2010 | Autor: BAWV WR 6

http://www.terrwv.bundeswehr.de/portal/a/terrwv/karriere/ausundf/bundeswehrfachschulen