Reservist in der Bundeswehr

Die Bundeswehr kann auch in Zukunft für die Erfüllung ihres Auftrags nicht auf den Einsatz motivierter und qualifizierter Reservisten und Reservistinnen verzichten.
Deshalb wurde eine neue „Konzeption für die Reservisten und Reservistinnen der Bundeswehr“ entwickelt.
Zentrales Ziel dieser Konzeption sind gut motivierte und wegen ihrer zivilberuflichen und militärischen Kenntnisse hochprofessionelle Reservisten und Reservistinnen.
Wichtiges Instrument der neuen Konzeption ist :
- die Stärkung des persönlichen Engagements
- sowie die stärkere Berücksichtigung benötigter zivilberuflicher Fähigkeiten (z.B. eine qualifizierte Berufsausbildung oder Fremdsprachenkenntnisse).
Hierdurch können die Reservisten und Reservistinnen der Bundeswehr auch besser ge- und befördert und der Wechsel in höhere Laufbahnen für besonders qualifizierte Reservisten/ Reservistinnen oder Ungediente erleichtert werden.
Die bisherige Einteilung in Personalreserve, Alarmreserve, Führerreserve und Beorderungsreserve wird ersetzt durch die Unterscheidung in:
Verstärkungsreserve
...alle in den Streitkräften für Reservisten und Reservistinnen geplanten Dienstposten. Siesollen bevorzugt mit Freiwilligen besetzt werden. Verstärkungs-Reservisten werden für die
Einsatzbereitschaft von Truppenteilen und Dienststellen im Frieden und für die Herstellung der
Verteidigungsbereitschaft benötigt.
Personalreserve
...eine planerische Vorsorge zur Kompensation eines zeitlich begrenzten, höheren Personalbedarfs. Hier sollen ausschließlich Freiwillige beordert werden, insbesondere Offiziere, Unteroffiziere, Führungsnachwuchs und Spezialisten.Eine Übersicht über freie Beorderungsdienstposten in der Verstärkungs- und der Personalreserve finden Sie unter „weiterführende Links“.
Allgemeine Reserve
...alle im Frieden nicht beorderten Reservisten, die im Verteidigungsfall für den Aufwuchs der Bundeswehr zur Verfügung stehen.
Geändert wurden auch die Gesamtzeiträume, für die ehemalige Soldaten künftig für Übungen herangezogen werden können.
Im Einzelnen:
- zwölf Monate für Offiziere,
- neun Monate für Unteroffiziere
- und sechs Monate für Mannschaften.
Mit Blick auf einen möglichen Verteidigungsfall endet die Wehrpflicht für alle Soldaten künftig mit Ablauf des Jahres, in dem sie das 60. Lebensjahr vollenden.
Für alle Fragen, wie z.B. zur Beorderung, zu Wehrübungen/Übungen/Hilfeleistungen im Innern und im Ausland oder zu besonderen Auslandsverwendungen, steht Ihnen Ihr zuständiges Kreiswehrersatzamt zur Verfügung, für Reserveoffiziere zusätzlich das Personalamt der Bundeswehr (PersABw), für beorderte Unteroffiziere und Mannschaften die Stammdienststelle der Bundeswehr (SDBw).
Die Internetseiten für Reserveoffiziere (PersABw) und Reserveunteroffiziere (SDBw) erreichen Sie über den Link in nebenstehender Infobox.
