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Professioneller Rat für den Neustart

Karlsruhe, 22.03.2012, BFD Karlsruhe.
Das Beratungszentrum „Bundeswehr-Wirtschaft Nordbaden/ Nordschwarzwald“ hatte am 22. März zum zweiten Existenzgründungseminar in Karlsruhe eingeladen. Zum Thema „Wege in die Selbstständigkeit“ informierten sich etwa 70 Soldaten, teils mit Ehe- und Lebenspartner.

Norbert Reiner, Leiter des Berufsförderungsdienstes Karlsruhe, begrüßte zu einem Seminar, das vielleicht manchen Soldaten bestärkte, einen Neuanfang als Selbständiger zu wagen, oder auch von einem „Abenteuer mit ungewissem Ausgang“ abgehalten hat. „Einige von Ihnen werden den Schritt in die Selbstständigkeit nicht gehen, wir wollen Sie aber zumindest zum Nachdenken anregen“, führte Reiner in die Veranstaltung ein.

Unterstützung von der IHK und HWK

Bianca Schmid von der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe sowie Christian Eisenecker und Matthias Hermsdorf von der Handwerkskammer Karlsruhe trugen zu den Themen Existenzgründung und Betriebsübernahme vor. Sie boten Hilfestellungen an, Existenzgründer von den ersten Vorüberlegungen bis zum erfolgreichen Betrieb zu begleiten. Sie wiesen auf vermeidbare Fehler bei Finanzierung und Umsetzung hin. Beispielsweise rieten sie, den Firmennamen schützen zu lassen. Eine Botschaft der Vortragenden lautete: „Zeigen Sie gesunden Menschenverstand“.

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Gründerzentren und Franchising

Diethelm Rumpel von der Wirtschaftsförderung der Stadt Karlsruhe stellte die fünf lokalen Gründerzentren vor. Deren Vorteile sind vielfältig: Günstige Mietflächen, gute Infrastrukturausstattung, Gemeinschaftseinrichtungen und Unterstützung bei der Suche nach Projekt- und Kooperationspartnern.

Horst Meinzer von initiat Karlsruhe, einem Beratungsunternehmen für Franchising, referierte über eine andere Art der Selbstständigkeit. Beim Franchising kauft der Franchise-Nehmer vom Franchise-Geber die Nutzung eines erfolgreichen Geschäftskonzeptes und setzt dies selbstständig an seinem Standort um. Der Franchise-Geber übernimmt die Planung, Durchführung, und Kontrolle. Dafür muss der Franchise-Nehmer eine laufende Franchise-Gebühr zahlen.

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Stand vom: 23.08.12 | Autor: Norbert Reiner


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