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Start in das zivile Berufsleben ohne Arbeitgeberwechsel

Aus der Truppe in die Bundeswehrverwaltung

Sie sind Soldatin oder Soldat? Sie haben einen technischen oder naturwissenschaftlichen Studienabschluss? Und Ihre Dienstzeit als Soldat auf Zeit endet in Kürze? Dann haben Sie gute Aussichten, eine erfolgreiche zivilberufliche Karriere zu starten.

Wussten Sie schon, dass dieser Start ins zivile Berufsleben auch ohne einen Arbeitgeberwechsel möglich ist?

Insbesondere mit einem ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Studienabschluss sollten Sie sich über die interessanten und herausfordernden zivilberuflichen Möglichkeiten innerhalb der Bundeswehr in den Laufbahnen der Bundeswehrverwaltung informieren.

Als Soldat wissen Sie, dass die Leistungsfähigkeit unserer Streitkräfte ganz entscheidend von der Qualität, Einsatzfähigkeit und Zuverlässigkeit ihrer Ausrüstung sowie ihrer Versorgung abhängt.

Als Beamter in den Laufbahnen der Bundeswehrverwaltung wirken Sie sowohl bei der Ausstattung der Streitkräfte mit moderner und hochwertiger Technik als auch bei der bedarfsgerechten Versorgung mit. Hierbei können Sie Ihre langjährigen militärischen Erfahrungen gut einbringen.

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Ihre Vorteile

  • Kein Arbeitgeberwechsel
  • Uneingeschränkte Nutzung Ihrer bisherigen beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse als Bundeswehr-Insider
  • Versorgungs- und besoldungsrechtliche Anerkennung Ihrer bisherigen Dienstzeit

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Nähere Informationen

Weitere Informationen finden Sie im Internet (siehe Weiterführende Links) oder lassen Sie sich gezielt beraten bei:

Bundesamt für Wehrverwaltung
ZA 3 - Nachwuchswerbung
Postfach 2963
53019 Bonn

Service-Hotline: +49 (0)180 29 29 29 00
(6 Cent pro Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom)

Telefon Extern: +49 (0) 228 947 -2317
Telefon Intern: 90 3430 -2317

oder beim

Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (Schwerpunkt technische Laufbahnen)
Z4.7 - Nachwuchswerbung
Postfach 30 01 65
56057 Koblenz

Telefon Extern: + 49 (0) 261 400 -2125 oder -3617
Telefon Intern: 90 4424 -2125 oder -3617

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Stand vom: 08.08.12 | Autor: BMVg PSZ PM


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