Erkrankung während eines privaten Aufenthaltes im Ausland

Im Zusammenhang mit einer Erkrankung während eines privaten Auslandsaufenthaltes sollten Sie Folgendes beachten:
Bemühen Sie sich bitte bei einer Erkrankung mit Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen im Ausland bei den Behandlern um prüfungsfähige Belege, vor allem mit Angabe der Diagnose sowie einer detaillierten Leistungsbeschreibung. Auch von Ihnen zu den Belegen abgegebene Erläuterungen und Übersetzungen sind hilfreich.
Die Aufwendungen für Rückbeförderungskosten mit einem Rettungsflugzeug aus einem privaten Aufenthalt im Ausland sind generell von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen.
Das Risiko ungedeckter Kosten können Sie durch den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen vermeiden. Im Hinblick auf mögliche erhebliche Eigenbehalte, die insbesondere bei stationären Krankenhausaufenthalten sowie bei notwendiger Rückbeförderung mit einem Rettungsflugzeug entstehen können, ist der Abschluss einer solchen Versicherung dringend zu empfehlen.


