Informationen und Wissenswertes
Die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) wurde am 13. Februar 2009 im Bundesgesetzblatt (BGBl I, Seite 326) verkündet. Sie ist am 14. Februar 2009 in Kraft getreten.
Auf der Internetseite des Bundesministerium des Innern (BMI) können Sie sich über die eingetretenen Änderungen informieren und mit der neuen Rechtslage vertraut machen. Parallel dazu steht der komplette Text der neuen Bundesbeihilfeverordnung zum Download bereit.
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Weitere Fragen beantwortet Ihre Beihilfestelle:
Hinweise zu Antragsberechtigung, Antragsstellung, Antragsgrenze, Antragsfrist sowie Antragstellung bei Unfällen und anderen Schadensfällen.
Hier erhalten Sie einen Überblick über die Bemessungssätze, Eigenbehalte und die Berechnung der Beihilfe.
Für Pflichtversicherte und freiwillig gesetzlich Versicherte gelten individuelle Regelungen.
Für einige Maßnahmen müssen Sie vor Behandlungsbeginn die schriftliche Anerkennung der Beihilfefähigkeit einholen. Für Heilbehandlungen, Heilpraktikerbehandlungen und stationäre Krankenhausaufenthalte gelten eventuell Einschränkungen.